RadKulTours
Im Sionstal 21
50678 Köln
Geschäftsführung: Elisabeth Odendahl
Postadresse:
Postfach 42 05 69
50899 Köln
Telefon: +49 /0/ 221 16864760
info@radkultours.de
Finanzamt Köln-Süd
Gerichtsstand: Köln
Links
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RadKulTours /Allgemeinen Geschäftsbedingungen - AGB
1.
Vertrag: Der Vertrag kommt mit der Anmeldung und der darauffolgenden Bestätigung durch RadKulTours zustande.
2. Zahlung: Mit Vertragsschluss/Buchung ist RadKulTours berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von 50 % auf den Tour-Preis zu erheben. Der Rest des Paketpreises ist 14 Tage bis vor Tour-Beginn fällig.
Erfolgt der Zahlungseingang nicht fristgemäß, ist RadKulTours leistungsbefreit.
3. Leistungen: Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Tourenbeschreibung bzw. der Absprache Ihres Touren-Wunsches. Die angegebene Dauer/Strecke sind ungefähre Angaben.
4. Gutscheine: Ausgestellte Gutscheine werden erst nach Zahlungseingang gültig. Nicht vollständig bezahlte Gutscheine werden nicht eingelöst. Der Umtausch von ausgestellten RadKulTours-Gutscheinen
ist ausgeschlossen.
5. Rücktritt: Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der Veranstaltung von dieser zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei RadKulTours. Der Rücktritt muss schriftlich
erfolgen.
Im Falle des Rücktritts kann RadKulTours eine angemessene Entschädigung verlangen.
RadKulTours kann die Entschädigung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Beginn der Veranstaltung pauschalieren und zwar wie folgt:
- Bis 28 Tage vor Tourbeginn 20 % der gesamten Vertragssumme.
- 27-14 Tage vor Tourbeginn 30% der gesamten Vertragssumme.
- 13-8 Tage vor Tourbeginn 50% der gesamten Vertragssumme.
- 7-4 Tage vor Tourbeginn 75% der gesamten Vertragssumme.
- 3-2 Tage vor Tourbeginn 95% der gesamten Vertragssumme.
-Absage am gleichen Tag 100 % der gesamten Vertragssumme.
Bei Kooperationen mit weiteren
Partnern (Restaurants, Bustransfer u.ä.) gelten jeweils deren Stornierungsbedingungen.
6. Wetter: Die Tour findet bei jedem Wetter statt. Anspruch auf Entschädigung oder Wandlung wegen schlechten Wetters besteht nicht.
Muss eine bereits begonnene Tour aufgrund höherer Umstände, etwa ein starker Sturm oder Verletzung eines Teilnehmers, abgebrochen werden, besteht kein Anspruch auf Schadenersatz gegen
RadKulTours.
Muss aufgrund des schädigenden Verhaltens eines oder mehrerer Teilnehmer eine Tour abgesagt oder eine bereits begonnene Tour abgebrochen werden, besteht kein Anspruch auf Schadenersatz gegen
RadKulTours. RadKulTours seinerseits behält sich den Anspruch auf Schadenersatz gegen diese(n) Teilnehmer vor.
7. Lunch-Pakete: RadKulTours sorgt bei Buchung für Verpflegung im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung. Das Mitbringen von eigenen Speisen und Getränken ist möglich.
8. Haftungsvereinbarung: Wir haften nicht für Schäden, die auf eigener Unachtsamkeit des Teilnehmers (z.B. Telefonieren während des Fahrradfahrens, Nichtbeachten der Straßenverhältnisse, der
Verkehrsregeln oder der jeweiligen Verkehrssituation etc.), mangelnder Fahrradfahrpraxis des Teilnehmers, Fehlverhalten anderer Verkehrs- oder Tour-Teilnehmer, Ablenkung durch andere Tour-Teilnehmer,
unsachgemäßer Nutzung des gestellten Fahrrades, Fahrbahnschäden oder nicht ordnungsgemäßer Befestigung mitgeführter Taschen oder anderer Behältnisse auf dem Fahrrad beruhen.
Ferner haften wir nicht für Sach- oder Vermögensschäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung einer uns obliegenden, aber für die Vertragsdurchführung nicht wesentlichen Pflicht
beruhen.
Der Teilnehmer haftet für von ihm zu vertretende Schäden an dem ihm während der Fahrradtour zur Verfügung gestellten Fahrrad.
RadKulTours haftet nur für alle Schäden bis zur Höchstgrenze seiner Haftpflichtversicherung.
9. Geistiges Eigentum: Weitergabe, Vervielfältigung, eigenständige Nutzung und jedweder Missbrauch des Firmennamens RadKulTours oder des RadkulTours Logos sowie die von RadKulTours entwickelten
Routen in ihrer individuellen Anordnung, Informationsmaterial, Publikationen etc. sind strafbar und werden strafrechtlich verfolgt.
10. Mitwirkungspflicht: Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten,
insbesondere die verkehrsübliche Sorgfalt walten zu lassen. Bei grob fahrlässigem oder störendem Verhalten eines Teilnehmers oder bei übermäßigem Genuss von Alkohol wird der Teilnehmer ersatzlos von
der Veranstaltung ausgeschlossen.
11. Salvatorische Klausel: Die Ungültigkeit eines Teiles dieser Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
12. Gerichtsstand: Gerichtsstand ist Köln